Tätigkeiten
G. Morgenstein
Unsere Tätigkeiten sind:
Kontrollfunktion:
- Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans.
- Kontrolle der Belege und Buchführung des Verwalters.
- Überwachung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Beratungsfunktion:
- Unterstützung des Verwalters bei technischen oder organisatorischen Fragen.
- Beratung der Eigentümergemeinschaft bei größeren Entscheidungen (z. B. Sanierungen, bauliche Veränderungen).
Vermittlerrolle:
- Vermittlung zwischen Eigentümern und Verwalter bei Konflikten oder Unstimmigkeiten.
- Ansprechpartner für Eigentümer bei Anliegen rund um die Verwaltung.
Mitwirkung bei Eigentümerversammlungen:
- Vorbereitung und Organisation zusammen mit dem Verwalter.
- Mitunterzeichnung von Protokollen.
- Gegebenenfalls Stellvertretung anderer Beiratsmitglieder (z. B. Vorsitzender vertritt den Beirat).
Rechte und Pflichten
- Der Beirat arbeitet unentgeltlich, kann aber Auslagen (z. B. Kopierkosten) ersetzt bekommen.
- Keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter – nur beratend und unterstützend.
- Haftung ist beschränkt: Bei unentgeltlicher Tätigkeit haftet der Beirat nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG).
Ziel der Tätigkeit
- Stärkung der Transparenz und Kontrolle innerhalb der WEG.
- Förderung eines reibungslosen Zusammenwirkens zwischen Eigentümern und Verwalter.
- Unterstützung bei sachgerechten und wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft.